Automotive

Beratung der Automobilindustrie
Neben den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts berate ich intensiv die Automobil- und Zulieferbranche.
Neben den allgemeinen rechtlichen Fragen, die typischerweise mit dem Betrieb eines Unternehmens einhergehen, berate ich zu sämtlichen relevanten Vertragstypen im Automotive-Bereich und begleite internationale Vertragsgestaltungen auch in englischer Sprache.
Hier ein kurzer Auszug meiner Tätigkeiten
Erstellung / Überprüfung von
- Forschungs- und Entwicklungsverträgen
- Long Term Agreement (LTA) sowie allgemeine Rahmenverträge
- Letter of Intent (LOI), Memorandum of Understanding (MoU), Letter of Understanding (LoU), Agreement on Principles (AoP), Term Sheet, Heads of Agreement, Punktation
- Allgemeine Einkaufs- und Verkaufsbedingungen
- Supplier Agreements
- Lizenzvereinbarungen (auch Intercompany)
- Werbemaßnahmen
- Geheimhaltungserklärungen (NDA)
- Beraterverträge
- Dienstleistungsverträge
- Geschäftsordnungen, Gesellschaftsverträge
sowie Beratung bei marken- und patentrechtlichen Fragestellungen und dem Bereich Compliance.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage.